Am 17. 5. 2001 fand in Wien der Austausch der Ratifikationsurkunden betreffend das neue DBA mit Usbekistan statt. Das Abkommen wird gem seinem Art 28 Abs 2 demnach am 1. 8. 2001 in Kraft treten und erstmals auf das Steuerjahr 2002 Anwendung finden.
Doppelbesteuerung