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Steuerabzugspflicht für Beratungshonorare nach Deutschland (EAS 1790 v 8. 2. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Deutschland (E,V)ÖStZ 2001/507ÖStZ 2001, 246 Heft 10 v. 15.5.2001

Wird ein in Deutschland ansässiger Konsulent beratend für ein inländisches Unternehmen in Österreich tätig, unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen beim österr Auftraggeber gem § 99 Abs 1 Z 5 EStG 1988 dem Steuerabzug, uzw auch dann, wenn der deutsche Konsulent in Österreich eine Betriebstätte unterhält. Der inländische Besteuerungsanspruch wird in diesem letztgenannten Fall auch durch das DBA-Deutschland bestätigt.

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