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Erbschaftsteuer bei doppelstöckiger Personengesellschaft (EAS 1797 v 8. 2. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Deutschland (Erb)ÖStZ 2001/508ÖStZ 2001, 247 Heft 10 v. 15.5.2001

Gleiches muss aber nach Auffassung des BMF gelten, wenn anstelle des deutschen Treuhänders eine deutsche KG an der österreichischen Personengesellschaft beteiligt ist. Denn in beiden Fällen werden die inländischen Immobilien im Durchgriffsweg dem deutschen Gesellschafter (Erblasser) zugerechnet. (SWI 2001, 151)

Deutschland

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