Jahresabschlussprüfer haben sich ausreichende Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit des zu prüfenden Unternehmens zu verschaffen. Der IDW-Prüfungsstandard IDW PS 230 (Stand: 28. 6. 2000) konkretisiert den erforderlichen Umfang der Kenntnisse.
Jahresabschluss