Für kommende Unternehmen haben die Aufsichtsbehörden der deutschen Länder im Interesse einer einheitlichen Handhabung der Berichterstattung über die Jahresabschlussprüfung Richtlinien für Gliederung und Inhalt des Prüfungsberichtes vorgelegt, durch die auch die Auswertung der Berichte erleichtert werden soll (IDW PH 9.450.1 - Stand: 10. 4. 2000).
Aufsichtsbehörde