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Prüfungsstandard: Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des zu prüfenden Unternehmens im Rahmen der Abschlussprüfung (Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer, RWZ 3/2001, 92)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2001/460ÖStZ 2001, 235 Heft 10 v. 15.5.2001

Jahresabschlussprüfer haben sich ausreichende Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit des zu prüfenden Unternehmens zu verschaffen. Der IDW-Prüfungsstandard IDW PS 230 (Stand: 28. 6. 2000) konkretisiert den erforderlichen Umfang der Kenntnisse.

Jahresabschluss

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