Vor dem Hintergrund des § 271 Abs 1 Z 5 HGB stellt sich immer wieder die Frage, ob die Steuerberatung und die Abschlussprüfung eines Unternehmens durch ein und dieselbe Rechtsperson bewerkstelligt werden können. Im Rahmen des „Rechnungswesenlexikons“ wird anhand der einschlägigen Judikatur eine möglichst exakte Trennlinie zwischen erlaubten und nach § 271 Abs 2 Z 5 HGB verbotenen Tätigkeiten gezogen.
Rechnungswesen