Die Fair Value-Bewertung schränkt die Möglichkeiten zur Bildung stiller Reserven ein; sie zieht jedoch auch den Ausweis von nicht realisierten Gewinnen nach sich. Der Ausschüttung noch nicht realisierter Gewinne kann durch Ausschüttungssperren und durch Rücklagenbildung entgegengewirkt werden. Der zweite Teil des Beitrages untersucht, ob dadurch dem Vermögensschutz bei Kapitalgesellschaften Genüge getan wird.