Dem Versuch der Abgabenbehörden, gut ausgebaute und hohe Benützungsentgelte einbringende Schipisten im alpinen Gebiet aus dem landwirtschaftlichen Vermögen auszuscheiden und dem Grundvermögen zuzuordnen, hat der VwGH mit Erkenntnis vom 31.10.2000, 98/15/0032, eine Abfuhr erteilt. Für die Grundsteuer und die Erbschaftssteuer ergeben sich daraus erhebliche Vorteile für die Landwirte. In der Einkommensteuer wurde die Begünstigung erst mit der Pauschalierungsverordnung ab 1997 beseitigt.