Einer GmbH wurde das Fruchtgenussrecht an ihr selbst eingeräumt, um damit ohne Kosten ihren KSt-pflichtigen Gewinn gegen Null zu drücken. Diese Konstruktion hat der VwGH im Erk v 25.01.2001, 2000/15/0172, nicht anerkannt.
Fruchtgenuss
Einer GmbH wurde das Fruchtgenussrecht an ihr selbst eingeräumt, um damit ohne Kosten ihren KSt-pflichtigen Gewinn gegen Null zu drücken. Diese Konstruktion hat der VwGH im Erk v 25.01.2001, 2000/15/0172, nicht anerkannt.
Fruchtgenuss