Durch das Budgetbegleitgesetz 2001 wurde für Leasinggesellschaften eine Sonderregelung geschaffen, wonach diese Differenzbeträge zwischen Buchwerten der Leasinggüter und Barwerten der Leasingforderungen bilanziell berücksichtigen dürfen. Der Autor stellt die Anwendungsvoraussetzungen dar und wägt Sinnhaftigkeitsüberlegungen ab.
Leasinggesellschaft