Mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 wurde § 205 BAO (Anspruchsverzinsung) neu geschaffen; in Hinkunft werden somit Steuernachzahlungen, aber auch Steuerguthaben verzinst. Der Autor stellt Vorteilhaftigkeitsüberlegungen zur Guthabensverzinsung an. Ab einem Grenzsteuersatz von 41% und einer „Veranlagungsdauer“ von über 1,5 Jahren bringe die Anspruchsverzinsung bei Guthaben jedenfalls einen Vorteil gegenüber einer KESt-pflichtigen Veranlagung von 3 %.