Der Artikel befasst sich kurz mit den Vorschriften der BAO (§§ 34 bis 47 ) betreffend die Gemeinnützigkeit.
§ 37 BAO
§ 47 BAO
Der Artikel befasst sich kurz mit den Vorschriften der BAO (§§ 34 bis 47 ) betreffend die Gemeinnützigkeit.
§ 37 BAO
§ 47 BAO