Einer der Schwerpunkte bei den Änderungen der BAO durch das Budgetbegleitgesetz 2001 war die Neufassung des Säumniszuschlagsrechts, insbesondere die Einführung eines zweiten und dritten Säumniszuschlages, sowie Erweiterungen der Möglichkeiten, eine Herabsetzung von verwirkten Säumniszuschlägen bzw eine Aufhebung von Säumniszuschlagsbescheiden zu beantragen. Im Beitrag werden die Grundzüge des neuen Säumniszuschlagsrechts ausführlich dargestellt.