Die Liebhabereiverordnung 1993 wurde durch das tief greifende Erkenntnis des verstärkten Senates des VwGH vom 03.07.1996, 93/13/0171, in wesentlichen Punkten angegriffen. Mit der daraufhin erfolgten Abänderung sei der Rechtsansicht des Höchstgerichts aber nicht zur Gänze Rechnung getragen worden. Im Artikel werden einige neuere Judikate aus dem Bereich des Voluptuars vorgestellt.
Liebhaberei