Im Beitrag wird untersucht, ob Veräußerungsgewinne gemäß § 37 Abs 5 EStG (außerordentliche Einkünfte) auch dann halbsatzbegünstigt sind, wenn der Veräußerungsgewinn nicht nur in einem einzigen Veranlagungszeitraum entsteht. Weiters wird darauf eingegangen, ob bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 37 Abs 5 EStG die Verteilung auf drei Jahre gemäß § 37 Abs 2 Z 1 EStG und zusätzlich in jedem dieser Jahre der Halbsatz zur Anwendung gelangen kann.