Nach der VO BGBl II 1999/230 idF BGBl II 1999/500 können Betriebsausgaben bzw Werbungskosten pauschal von den erzielten Einnahmen abgesetzt werden, ohne dass für diese Ausgaben in den kommenden Jahren ein belegmäßiger Nachweis erbracht werden muss. Im Beitrag werden die Verordnung in ihren Grundzügen, die wesentlichen erlassmäßigen Aussagen des BMF sowie die seines Erachtens überraschende Änderung der Verordnung dargestellt.
Beleg