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Neue Fronten in der EU-Steuerdiskussion? ("Nachlese" zu ÖStZ 2000/264)

Die erste Seite aktuellÖStZ 2000/406ÖStZ 2000, 189 Heft 8 v. 15.4.2000

Die in ÖStZ 2000/264 erwähnte Arbeitsgruppe hat dem informellen ECOFIN in Lissabon am 7./8. 4. 2000 einen Zwischenbericht vorgelegt. UK hat seine Einwendungen gegenüber der Einbeziehung der Eurobonds in die ZinsenRL zurückgezogen und ändert seine nationale Gesetzgebung ab 4/2001 dergestalt, dass es auf ein generelles (auch die Eurobonds inkludierendes) Mitteilungssystem umstellt; UK würde danach auf der Basis der Reziprozität entsprechende Auskünfte auch an andere EU-MS geben. UK nahm dies zum Anlass, von den anderen EU-Mitgliedern ein Abgehen vom "Koexistenzmodell" zu verlangen (RL-Entwurf gemäss Beschluss des ECOFIN vom 1. 12. 1997 sieht vor, dass ein MS von den Zinserträgen eines EU-Ausländers entweder einen Quellensteuerabzug von mindestens 20% vornimmt oder die Zinsen dem Heimatstaat meldet). Da in der OECD alle MS (also auch CH, LUX und AUT) einem Dokument über den Zugang zu Bankinformationen für Steuerzwecke zugestimmt hätten, sei nach UK-Meinung das Bankgeheimnis in diesem Bereich ohnedies als obsolet anzusehen. "Unter der Hand" zirkulierte eine Kompromiss-Idee, das Koexistenzmodell zwar für eine beschränkte Zeit (zB 10 Jahre) vorzusehen, danach aber allgemein auf den Informationsaustausch überzugehen, und zwar möglichst über die EU hinaus. In der Diskussion äußerten einige MS ihre Bereitschaft, das Koexistenzmodell nur als Zwischenlösung anzusehen. Überwiegend wurde aber pro Koexistenzmodell argumentiert. In der OECD sei Einigung nur darüber erzielt worden, dass im Zuge von (gerichtlichen oder administrativen) Strafverfahren jedenfalls eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses möglich sein sollte; weiters wurde nur auf einen internat. Trend zur Auflockerung des Bankgeheimnisses gegenüber Steuerbehörden Bezug genommen, ein automatischer Informationsaustausch zwischen den OECD-MS sei nicht vorgesehen. Österreich stellte klar, dass nur auf Basis des Koexistenzmodells weiter verhandelt werden könne. Von einzelnen MS wurde diskutiert, dass es beim Bankgeheimnis uU eine Durchbrechung gegenüber Steuerausländern geben könnte. Die EU-Arbeitsgruppe wurde schließlich mit der Fortsetzung der Diskussion beauftragt.

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