Mit dem SteuerreformG 1996 (BGBl 1996/201) wurde die in§ 17 Abs 3 KStGfestgelegte Mindestbesteuerungsgrundlage bei Versicherungsunternehmen von 10% auf 20% (ab 1997) erhöht. Weder in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage1)) noch im Ausschussbericht2)) wird diese Erhöhung näher begründet.