Mit der Steuerreform 2000 wurden die Grenzsteuersätze im mittleren Einkommensbereich formal um jeweils 1% abgesenkt. Die effektiven Grenzsteuersätze weichen - vor allem auf Grund der Einschleifregelungen des allgemeinen Absetzbetrages - allerdings teilweise erheblich davon ab. Die praktische Steuerberechnung ist, wie im Beitrag auch anhand von Beispielen dargelegt wird, aus dem Gesetz kaum mehr abzuleiten.