Auf Grund des StRefG 2000 werden betriebliche und berufliche Bildungsaufwendungen verstärkt gefördert. Neben den speziell definierten Aufwendungen für Aus- und Fortbildung wird ein Bildungsfreibetrag in Höhe von 9% eingeführt. Die Regelungen, mit denen sich der Autor in seinem Artikel auseinander setzt, gelten ab der Veranlagung 2000.
Bildung