Ein häufiger Streitpunkt bei Prüfungen von Körperschaften ist das Verbot des Abzuges von Aufwendungen (Ausgaben), die mit nicht steuerpflichtigen Vermögensvermehrungen (Einnahmen) in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Mit Erkenntnis vom 20.10.1999, 94/13/0027, hat sich der VwGH vor allem zur Interpretation des „unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhanges“ geäußert.
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