Der Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat dem BMF in einem Schreiben kürzlich Vorschläge für die im Rahmen der Steuerreform 2000 zugesagten Erleichterungen beim umsatzsteuerlichen Buchnachweis (der zB eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Exportumsätzen ist) vorgelegt. Der besondere Zweck des Buchnachweises, nämlich den Steuerbehörden eine Nachprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung zu ermöglichen und zu erleichtern, setzt nach geltender Rechtslage voraus, dass Berichtigungen, Ergänzungen usw des Buchnachweises jedenfalls vor einer Betriebsprüfung oder USt-Nachschau gemacht werden müssen. Dies hat in der Vergangenheit wiederholt zu Problemen geführt, da eine erst nachträglich erstellte ordnungsmäßige Dokumentation nicht mehr als Buchnachweis anerkannt worden ist. Von Seiten der Wirtschaftstreuhänder wird folgende Vorgangsweise vorgeschlagen: