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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2000

Die erste Seite aktuellÖStZ 2000/291ÖStZ 2000, 137 Heft 6 v. 15.3.2000

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind bei Beurteilung der Unterhaltspflicht für den Unterhaltsabsetzbetrag die Regelbedarfsätze anzuwenden. Für das Jahr 2000 gelten folgende monatliche Regelbedarfsätze:

Bei einem Alter von

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