Nach neuesten Informationen verhängen Firmenbuchgerichte im Westen Österreichs bei Überschreitung der Frist für die Einreichung der Jahresabschlüsse auch nur um einen einzigen Tag ohne vorherige Aufforderung Zwangsstrafen gegen jeden einzelnen Geschäftsführer (nach dortiger Praxis 2.000 Schilling pro Geschäftsführer). Basis dieser doch einigermaßen ungewöhnlichen Firmenbuchpraxis sind folgende jüngste Entscheidungen des OGH: