Seit der Veranlagung 1998 ist die Steuerfreiheit für die im § 36 EStG (vor StruktAnpG 1996) umfassten Sanierungsgewinne aufgehoben. Nach Auffassung des Autors scheint die Streichung dieser Befreiung nur auf den ersten Blick durch die nunmehr zeitlich unbeschränkt vortragsfähigen Verluste gerechtfertigt. Die mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 in Kraft tretende Mindestbesteuerung in Höhe von 25% des Jahresgewinnes trotz ausreichender Verlustvorträge widerspreche dieser Rechtfertigung.