Unter dem Titel „Familienbesteuerung 1999 verfassungskonform?“ wurde in SWK 20/21/2000, S 515, eine Berufungsentscheidung der FLD für Vorarlberg präsentiert, die die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für Kinder ablehnte. Anhand eines konkreten Falles wurde aufgezeigt, dass bei der Steuer auf die für den Unterhalt verwendeten Einkommensteile kein verfassungswidriges Gesetz angewendet wurde. Diesen Darlegungen kann der Autor im Beitrag nicht folgen, weshalb er auch die Schlussfolgerung in Zweifel zieht.