Ein Liquidationsgewinn, der sich aus der Liquidation einer inländischen Kapitalgesellschaft für die niederländische Alleingesellschafterin (eine niederländische BV) ergibt, unterliegt zwar nach inländischem Recht der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Gem Art 14 Abs 4 DBA-Niederlande ist jedoch Steuerfreistellung zu gewähren. Der Umstand, dass dieser Liquidationsgewinn aus nichtausgeschütteten Vorjahresgewinnen der Tochtergesellschaft gebildet wird, steht der Steuerfreistellung nicht entgegen. (SWI 2000, 438)