Nach Ansicht des Autors lässt sich die Richtigkeit der von der herrschenden Meinung angenommenen Pflicht zur vorrangigen Verwendung der freien Rücklagen bei Auflösung der gebundenen Kapitalrücklage zur Verlustabdeckung bezweifeln. Eine Klarstellung durch den Gesetzgeber sei wünschenswert.
Rücklage