Das Gesellschafts- bzw Handelsrecht kennt keine explizite Regelung für die Bilanzierung von Nachschüssen. Der Beitrag befasst sich mit der Thematik, dass sowohl zum Zeitpunkt des Einforderungsbeschlusses als auch im Rahmen der Rückführung unterschiedliche bilanzielle Konsequenzen bei der Gesellschaft bzw beim Gesellschafter auftreten können.
Bilanz