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Verluste: Abschreibung oder Rückstellung? (Bertl/Fraberger, RWZ 8/2000, 236)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2000/1115ÖStZ 2000, 656 Heft 22 v. 15.11.2000

Verluste können bilanziell durch Abschreibung der Aktiven oder durch Bildung einer Rückstellung berücksichtigt werden; die Trennlinie kann nicht immer eindeutig gezogen werden. Durch die jüngere Rechtsprechung des VwGH ist allerdings die Bildung von Umweltschutzrückstellungen erleichtert worden. Im Rahmen des „Rechnungswesenlexikons“ wird der im Titel gestellten Frage - unter besonderer Berücksichtigung der Verluste durch Umweltmaßnahmen - nachgegangen.

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