Auf Grund einer Änderung des § 221 HGB hinsichtlich der Größenklasseneinteilung und der größenabhängigen Befreiungen für einen Konzernabschluss (§ 246 HGB) ergeben sich künftig Konsequenzen für die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses bzw hinsichtlich der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernjahresabschlusses.
Abschluss