Nach einer Skizzierung des Instituts der echten stillen Gesellschaft in zivil- und steuerrechtlicher Sicht besprechen die Autoren in ihrer Abhandlung die im Titel genannte Problematik anhand einer Berufungsentscheidung der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland unter Einbezug der zu diesem Themenbereich ergangenen Erkenntnisse der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts.