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Rückstellung für Provisionen (Grohmann, SWK 27/2000, S 663)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2000/1107ÖStZ 2000, 656 Heft 22 v. 15.11.2000

Provisionen für Verkaufsgeschäfte, welche durch eigene oder fremde Vertreter vermittelt wurden, sind im Jahresabschluss zu berücksichtigen, wenn der Anspruch des Vertreters verwirklicht wurde. Im Artikel werden der Zeitpunkt der Berücksichtigung des Aufwandes für die Vermittlungsprovisionen aus handels- und steuerrechtlicher Sicht beurteilt.

Aufwand

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