Das Datenschutzgesetz wurde zu Jahresbeginn auf Grund einer Umsetzungsverpflichtung einer EG-Richtlinie neu gefasst. Mit der „Standard- und Musterverordnung 2000“ wurden Verarbeitungsarbeiten bestimmt, die von der Meldepflicht ausgenommen wurden bzw unter erleichterten Bedingungen gemeldet werden können. Der Artikel gibt einen Überblick über die neue Verordnung und das geltende Datenschutzgesetz.
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