Die mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 vorgesehenen einnahmenseitigen Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung sollen auch dazu dienen, das Steuersystem künftig von Grund auf zu vereinfachen und leistungsorientierter zu gestalten. Der Autor legt anhand einiger Beispiele dar, dass die von der Regierung vorgeschlagenen Schritte zunächst geradezu das Gegenteil bewirken würden.
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