Im Licht des EuGH-Urteils zur österreichischen Getränkesteuer bestehen nach Auffassung des Autors noch gegen weitere Landesabgaben EU-rechtliche Bedenken. Im Beitrag unterzieht er den Wiener Sportgroschen, soweit er auf alkoholische Getränke entfällt, einer Überprüfung.
Europarecht