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Hälftesteuersatz für Beteiligungsveräußerung auch bei mittelbar durch Mitunternehmerschaft gehaltene Anteile

ErlassrundschauÖStZ 2000/1027ÖStZ 2000, 630 Heft 21 v. 1.11.2000

EStG: § 37 Abs 4 Z 2

Das Bundesministerium für Finanzen bestätigt die auch in der Literatur vertretene Rechtsauffassung, dass § 37 Abs 4 Z 2 EStG auch dann Anwendung findet, wenn ein Mitunternehmeranteil veräußert wird und die Beteiligung iSd § 37 Abs 4 Z 2 EStG im Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft gehalten wird.

BMF , 25.09.2000

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