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Erstausgabepreis von Investmentfondsanteilen

ErlassrundschauÖStZ 2000/1026ÖStZ 2000, 630 Heft 21 v. 1.11.2000

EStG: § 14 Abs 5 Z 3 lit e letzter Satz

Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass es die Rechtsmeinung, wonach unter Erstausgabepreis im Sinne des § 14 Abs 5 Z 3 lit e letzter Satz EStG der Ausgabepreis anlässlich des konkreten Erwerbes (= Anschaffungskosten) zu verstehen ist, nicht teilt. Unter Erstausgabepreis ist immer der anlässlich der Auflage des Fonds erzielte erste Ausgabepreis zu verstehen.

BMF , 08.09.2000

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