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US-Investment-Partnerships und irische Investment-Gesellschaften (EAS 1687)

Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2000/1007ÖStZ 2000, 605 Heft 20 v. 15.10.2000

InvestmentfondsG: § 42

Gem § 42 InvestmentfondsG gilt jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, als ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung „ungeachtet der Rechtsform“ vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes Vermögen einer US Limited Partnership oder einer irischen non-resident company unter den Begriff „ausländischer Kapitalanlagefonds“. (SWI 2000, 436)

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