Das am 14. 6. 2000 in Taschkent unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Usbekistan wird gem seinem Art 29 Abs 2voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2002 erstmals Wirksamkeit erlangen. Die Anwendung auf das Jahr 2001 käme nur dann in Betracht, wenn es gelingen sollte, den Austausch der Ratifikationsurkunden noch im Dezember 2000 zu bewerkstelligen. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.