vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslandsentsendungen in DBA-Partnerstaaten mit Anrechnungsverfahren (EAS 1697 v 25. 7. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-AllgemeinÖStZ 2000/1008ÖStZ 2000, 605 Heft 20 v. 15.10.2000

Werden von österr Arbeitgebern in Österreich ansässige Dienstnehmer in ausländische DBA-Partnerstaaten entsandt (hier: Auslandskorrespondenten des ORF), mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Anrechnungsverfahren angewendet wird (insb Italien, Großbritannien, USA, Kanada, Japan), dann muss zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung eine Veranlagung vorgenommen werden, da eine abkommenskonforme Anrechnung der ausländischen Steuern nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern nur im Veranlagungsweg vorgenommen werden kann. Kann der österr Arbeitgeber in Fällen dieser Art nachweisen, dass die von ihm ausgezahlten Bezüge im DBA-Partnerstaat in abkommenskonformer Weise einer Besteuerung unterzogen werden, dann bestehen seitens des BMF keine Bedenken, wenn zur Vermeidung einer unterjährigen Doppelbesteuerung der Lohnsteuerabzug unterbleibt (s hiezu auch AÖF 1999/197 im Fall der Dienstnehmerentsendung in eine italienische Zweigniederlassung). Die Unterlassung des Lohnsteuerabzuges setzt aber voraus,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte