Verlegen Gesellschafter einer US-Partnership im Jahr 1996 ihren Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich, dann müssen ab Eintritt in die österr unbeschränkte Steuerpflicht die Einkünfte der Gesellschafter aus der US-Partnership nach österr Steuerrecht ermittelt und der österr Besteuerung unterzogen werden, da das DBA-USA nicht das Befreiungssystem sondern die Anrechnungsmethode vorsieht. Vorjahresverluste der US-Partnership, die in der Zeit bloß beschränkter Steuerpflicht erlitten worden sind, können für einen Verlustvortrag in Österreich nicht herangezogen werden. Diese Nichtverwertbarkeit der Verluste gilt auch dann, wenn der beschränkt Steuerpflichtige in den Folgejahre unbeschränkt steuerpflichtig wird (vgl Abschn 65 Abs 8 ESt-RL 1984). (SWI 1999, 517)