Wird von einer österr Personengesellschaft in den USA eine Betriebstätte errichtet, deren Unternehmensschwerpunkt in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern gelegen ist, dann sind Auslandsverluste im Hinblick auf das im Verhältnis zu den USA anzuwendende Anrechnungsverfahren bei der inländischen Besteuerung zu berücksichtigen und gem § 2 EStG für die österr Gesellschafter auf „Wartetaste“ zu legen. (SWI 1999, 527)