Bringt eine in Österreich ansässige Steuerpflichtige ihren Mietwohnbesitz in eine inländische Privatstiftung ein, wobei die Stiftungsbegünstigten ihre in den USA ansässigen Söhne sind, dann sind die in die USA fließenden Stiftungszuwendungen gem Art 21 DBA-USA in Österreich von der KESt zu entlasten, sofern diese Zuwendungen tatsächlich den in den USA lebenden Söhnen und nicht der in Österreich ansässigen Stifterin steuerlich zuzurechnen sind. Die Steuerentlastung kann nach der derzeitigen Rechtslage unter Vorlage amerikanischer Ansässigkeitsbescheinigungen durch KESt-Freistellung herbeigeführt werden. (SWI 1999, 466)