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Dienstnehmergestellung zur russischen Schwestergesellschaft (EAS 1652 v 8. 5. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-UdSSRÖStZ 2000/977ÖStZ 2000, 496 Heft 18 v. 15.9.2000

Die Bezüge eines in Russland ansässigen russischen Staatsbürger, der als Dienstnehmer einer inländischen Vertriebs-GmbH eines internationalen Konzerns einer Schwestergesellschaft in Russland als Verkaufsdirektor für die Länder der ehemaligen Sowjetunion zur Verfügung gestellt wird, unterliegen gem Art 11 DBA-Russland dem russischen Besteuerungsanspruch. Die russische Schwestergesellschaft hat in fremdverhaltenskonformer Weise für diese Arbeitskräftegestellung eine angemessene Arbeitsgestellungsvergütung an die österr GmbH zu leisten. (SWI 2000, 323)

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