Ist ein österr Handelsvertreter als Vermittler von Handelsgeschäften zwischen russischen und kasachischen Verarbeitungsunternehmen einerseits und Lieferanten aus der Türkei, Japan und Brasilien andererseits tätig, wobei seine Tätigkeit auch in der Betreuung und Einstellung der Verarbeitungsmaschinen und der Personaleinschulung besteht, und eröffnet er neben seinem mit einer Angestellten besetzten Wiener Büro ein ebenfalls mit einem Angestellten besetztes Moskauer Büro, dann sind infolge der Nutzung einer Moskauer Betriebstätte (=“Repräsentanz“ iSd anzuwendenden DBA-UdSSR) die aus seinen Aktivitäten erzielten Gewinne zwischen Österreich und Russland aufzuteilen. Für die Gewinnzuordnung an die Moskauer Betriebstätte ist deren funktioneller Beitrag zur Gesamtgewinnerzielung maßgebend.