Das am 13. 4. 2000 unterzeichnete neue DBA-Russland sieht in Art 10 die Verpflichtung vor, für qualifizierte Konzerndividenden die Quellenbesteuerung auf 5% herabzusetzen, wenn a) eine unmittelbare Beteiligung mit mindestens 10% am Kapital der russischen Gesellschaft und b) eine Mindestbeteiligung daran iHv 100.000 US Dollar besteht.