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Auslegung des Begriffs der Mindestkapitalbeteiligung, Folgen russischer Unterkapitalisierungsvorschriften (EAS 1676 v 12. 6. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-RusslandÖStZ 2000/974ÖStZ 2000, 495 Heft 18 v. 15.9.2000

Das am 13. 4. 2000 unterzeichnete neue DBA-Russland sieht in Art 10 die Verpflichtung vor, für qualifizierte Konzerndividenden die Quellenbesteuerung auf 5% herabzusetzen, wenn a) eine unmittelbare Beteiligung mit mindestens 10% am Kapital der russischen Gesellschaft und b) eine Mindestbeteiligung daran iHv 100.000 US Dollar besteht.

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