Eine liechtensteinische Anstalt, die als Kommanditist an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist, unterliegt mit ihrem Gewinnanteil der im Veranlagungsweg wahrzunehmenden inländischen Körperschaftsbesteuerung. Der Abzug der 20%igen Abzugssteuer gem § 99 Abs 1 Z 2 EStG 1988 kommt nur im Fall ausländischer mehrstöckiger Personengesellschaftskonstruktionen mit nicht mehr eruierbaren Einzelgesellschaftern, nicht aber dann in Frage, wenn der Gesellschafter eine ausländische juristische Person ist. (SWI 2000, 329)