Mieteinnahmen, die der in Österreich ansässige Kommanditist seiner in Deutschland errichteten und dort gewerblich tätigen GmbH&CoKG aus der Vermietung einer inländischen Liegenschaft zur Betriebsausübung erzielt, stellen aufgrund der Einbringung der inländischen Liegenschaft in das Sonderbetriebsvermögen der deutschen KG gewerbliche Sondervergütungen des inländischen Kommanditisten dar. Eine inländische Liegenschaft, die der Betriebsausübung der KG in Österreich dient, begründet für die KG eine inländische Betriebstätte, deren Gewinn im Wege einer einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung zu ermitteln und in den Händen der Gesellschafter einer Besteuerung zuzuführen ist. (SWI 2000, 294)